Die Vielzahl der bautechnischen, baurechtlichen, vertraglichen Probleme wird bei der Modernisierung und
Instandsetzung ergänzt durch die mietrechtlichen Gegebenheiten der heutigen Rechtsprechung. Dies führte in den vergangenen Jahren dazu, dass sich eine Vielzahl von Investoren aus den Bereich dem Modernisierung bewohnter
Häuser zurückzog. Wir führen vor Durchführung der geplanten Maßnahmen Gespräche mit den Mietern durch und ermitteln für den Investor die Wünsche der Mieter und eventuelle Risiken für die Projektrealisierung.
In
Abstimmung mit dem Eigentümer/Architekten ermitteln wir die voraussichtlich umlagefähigen Modernisierungskosten, erstellen die notwendige Modernisierungsankündigung, führen Mietergespräche zu den Einzelmaßnahmen durch
und holen die Zustimmungen der Mieter ein. Soweit notwendig stellen wir die sanierungsrechtlich notwendigen Anträge und begleiten das durchzuführende Sozialplanverfahren der Sanierungsverwaltung.
Während der
Sanierungsarbeiten betreuen wir die Mieter und unterstützen die bauausführenden Firmen bei Schwierigkeiten wie dem Sicherstellen der Baufreiheit oder Schadensaufnahme bei Baupannen.
Nach Abschluss der Arbeiten
ermitteln wir die umlagefähigen Modernisierungskosten, erstellen die Mieterhöhung nach § 559 BGB.
Auf Wunsch wird von uns eine Fotodokumentation für diesen Zeitraum erstellt.